» Piraten LV Berlin » Wirtschaft und Soziales » #122: (Wahlprogramm) i200: Mieterschutz stärken!
0 Ja, Alternativstimme0 Enthaltung5 Nein13 Ja, Erststimme

Angenommen

13Ja72%Ja
0Enthaltung0%Enthaltung
5Nein27%Nein

Antrag

Die Piratenpartei Deutschland fordert die Bundesregierung auf, den Mieterschutz mittels einer Verordnung, alternativ, sofern nötig, mittels Gesetz, wie folgt zu stärken:

1.) Mieter, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 15 Jahre in der Mietsache wohnen, genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Ihnen kann nur bei groben Fehlverhalten gekündigt werden. Für Mieter mit vollendetem 70. Lebensjahr gilt dies bereits nach einer Mietdauer von 10 Jahren.

2.) Unabhängig vom Lebensalter und der Mietdauer gilt der verstärkte Kündigungsschutz für Mieter, die Pflegebedarf haben oder als Schwerbehinderte auf Unterstützung angewiesen sind und bei denen nähere Verwandte oder für sie besonders geeignete ambulante Pflegeeinrichtungen in der näheren Umgebung der Wohnung sich befinden.

3,) Bei der sozial und politisch erwünschten Besserverteilung von Wohnraum durch Wohnungstausch gelten für die tauschenden Mietparteien die jeweils in der vorherigen Mietsache verbrachten Mietzeiten im Sinne der Verordnung weiter.

Begründung:

Ältere Menschen, die oft sehr lange Zeit in ihrer Wohnung verbracht haben, oder auch Pflegebedürftige/Schwerbehinderte brauchen diesen besonderen Mieterschutz; zugleich sind sie bei Kündigungen oft hilfloser, als 'normale' Mieter. Auch ist Wohnungstausch (Ältere, die aus einer -zu- groß gewordenen Familienwohnung in eine kleinere, von jüngeren Familien, denen die ihre zu klein geworden ist) erwünscht, darf aber dann nicht zu Nachteilen bei den Tauschwilligen führen.

zu Therese: der unbestimmte Rechtsbegriff "grobes Fehlverhalten des Mieters?" wurde von mir bewusst so gewählt und soll letztendlich auslegbar sein. Mietrückstände gehören nur eingeschränkt dazu, siehe auch die abgeschlossene Ini 197

zu Konrad: gilt das Selbe, wie bei Therese: unbestimmte, auslegbare Begriffe sind -manchmal, so auch hier- günstiger, als allzu 'Festgeklopptes'. Und, leider, ist derzeit bei Wohnungstausch jeweils ein neuer Mietvertrag da, mit in der Regel neuer, deutlich höherer Miete. Der Senat kann (kann!, muss nicht) das bei den öff. Wohnbauges. (100% Eigentum) anders vorgeben.

Verbesserungsvorschläge (7)

geschrieben und bewertet von Unterstützern dieser Initiative

Definition zu grobem Fehlverhalten

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Lieber Georg,

was fällt unter den unbestimmten Rechtsbegriff "grobes Fehlverhalten des Mieters?" Gehört dazu auch ein Mietrückstand ?

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Wohnungstausch nur wenn "sozial erwünscht"

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Vorweg Boroviczeny, Deine Kreativität Dich jeder Anregung zu verweigern beeindruckt ... g

Inhaltlich: Wann ist hier was sozial und dann erwünscht? Du bist in Deiner Kommentierung null auf meine Anregung eingegangen, denn ich sclage "Bitte definieren oder solche Bedingungen weglassen. Denn gilt nicht grundsätzlich: Wer Wohnung tauscht, soll die Miete der vorherigen Mietpartei übernehmen?" vor.

Dein Punkt 3 ist deutlich unter dem was Katrhin Lompscher derzeit plant umzusetzen. Daher ist diese Iniative alleine wegenPunkt 3, wenn Du weitehrin Dich einer Anpassung verweigerst nicht zustimmungsfähig.

Und hier zum Selbe rnachlesen, was da geplant ist: Nämlich eine Tauschbörse bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften, wo dann auch die MIete des Vormieters übernommen werden wird:

http://www.taz.de/!5493835/

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so war es in der DDR

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Ist vielen sicher nicht bekannt, aber in der DDR durften Mieter über 60 Jahren nicht aus ihrer Wohnung vertrieben werden. Dabei ging es aber nur um die Größe der Wohnung, nicht um Miete oder Geld.

Eigentlich habe ich das schon geschrieben, aber es taucht hier nicht mehr auf, warum?

Wo ist es geblieben?

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sozial erwünscht

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Wann ist hier was sozial udn dann erwünscht?

Bitte definieren oder solche Bedingungen weglassen.

Denn gilt nicht grundsätzlich: Wer Wohnung tauscht, soll die Miete der vorherigen Mietpartei übernehmen?

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*Besserverteilung von Wohnraum* durch Wohnungstausch

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unter 3.) schlage ich folgende Präzisierung vor:

"Bei der sozial und politisch erwünschten Besserverteilung von Wohnraum durch Wohnungstausch" ...

Die gezielte Förderung von Wohnungstausch könnte noch ein eigenes Thema werden. Ich fände es sinnvoll, auch beim Kündigungsschutz schon einen Verweis darauf unterzubringen.

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Timing zum BPT anpassen ??

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Ist es sinnvoll, die Abstimmung so zu beschleunigen, dass ein Ergbnis zum BPT vorliegt?

Hat Georg den Antrag dort in die Antragskommission eingebracht? Bei Bedarf Nachricht an mich.

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Mietzeiten UND Mietzinsen gelten weiter

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Bring doch noch diese Erweiterung rein:

gelten die jeweils in der vorherigen Mietsache verbrachten Mietzeiten UND DIE VORIGE MIETE DER NEUEN MIETSACHE im Sinne der Verordnung weiter.

Private und WB-Gesellschaften haben ja weiterhin das Recht einem Tausch nicht zuzustimmen, ist damit also keine kalte Enteignung.

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