i200: Mieterschutz stärken!

Verbesserungsvorschlag 213

Mietzeiten UND Mietzinsen gelten weiter

Bring doch noch diese Erweiterung rein:

gelten die jeweils in der vorherigen Mietsache verbrachten Mietzeiten UND DIE VORIGE MIETE DER NEUEN MIETSACHE im Sinne der Verordnung weiter.

Private und WB-Gesellschaften haben ja weiterhin das Recht einem Tausch nicht zuzustimmen, ist damit also keine kalte Enteignung.

Kollektive Bewertung

Meinungsbild der UnterstützerVerbesserungsvorschlag zur Zeit nicht umgesetztVerbesserungsvorschlag zur Zeit umgesetzt