i200: Mieterschutz stärken!
Verbesserungsvorschlag 213
Mietzeiten UND Mietzinsen gelten weiter
Bring doch noch diese Erweiterung rein:
gelten die jeweils in der vorherigen Mietsache verbrachten Mietzeiten UND DIE VORIGE MIETE DER NEUEN MIETSACHE im Sinne der Verordnung weiter.
Private und WB-Gesellschaften haben ja weiterhin das Recht einem Tausch nicht zuzustimmen, ist damit also keine kalte Enteignung.
Kollektive Bewertung
Meinungsbild der Unterstützer | Verbesserungsvorschlag zur Zeit nicht umgesetzt | Verbesserungsvorschlag zur Zeit umgesetzt | |
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