i200: Mieterschutz stärken!

Verbesserungsvorschlag 211

Wohnungstausch nur wenn "sozial erwünscht"

Vorweg Boroviczeny, Deine Kreativität Dich jeder Anregung zu verweigern beeindruckt ... g

Inhaltlich: Wann ist hier was sozial und dann erwünscht? Du bist in Deiner Kommentierung null auf meine Anregung eingegangen, denn ich sclage "Bitte definieren oder solche Bedingungen weglassen. Denn gilt nicht grundsätzlich: Wer Wohnung tauscht, soll die Miete der vorherigen Mietpartei übernehmen?" vor.

Dein Punkt 3 ist deutlich unter dem was Katrhin Lompscher derzeit plant umzusetzen. Daher ist diese Iniative alleine wegenPunkt 3, wenn Du weitehrin Dich einer Anpassung verweigerst nicht zustimmungsfähig.

Und hier zum Selbe rnachlesen, was da geplant ist: Nämlich eine Tauschbörse bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften, wo dann auch die MIete des Vormieters übernommen werden wird:

http://www.taz.de/!5493835/

Kollektive Bewertung

Meinungsbild der UnterstützerVerbesserungsvorschlag zur Zeit nicht umgesetztVerbesserungsvorschlag zur Zeit umgesetzt