sinnlose Initiative

liebevoll gedacht, jedoch Unsinn: wenn ein BGE kommt, dann gibt es dazu ein Gesetz. Dieses regelt im § 2, wer anspruchberechtigt ist. Das werden, außer den Staatsbürgern, noch eine ganze Reihe andere sein. Die Frage, wer es bekommt, gehört daher in's Gesetzgebungsverfahren und nicht in Inis für einzelne Gruppen. Also bitte streichen

Kollektive Bewertung

Meinungsbild der UnterstützerVerbesserungsvorschlag zur Zeit nicht umgesetztVerbesserungsvorschlag zur Zeit umgesetzt