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i324: 17.1 CO2 Transparenz: ergänzen wg. Ausland



0 Nein1 Enthaltung2 Ja, Erststimme5 Ja, Alternativstimme

Mehrheit erreicht (2. Platz)

7Ja87%Ja
1Enthaltung12%Enthaltung
0Nein0%Nein

17.2 CO2-Transparenz ...

Ergänzung des 3. Satzes:

Die Industrie muss verpflichtet werden, die bei Produktion, Nutzung und Entsorgung ihrer Produkte

sowohl im Inland wie im Ausland

entstehenden Ausstöße zu ermitteln und maschinenlesbar offenzulegen.

Begründung:

das soll natürlich auch für zu exportierende Artikel und für die ganze Herstellungskette gelten.

Keine Verbesserungsvorschläge