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i254: Die Berliner PIRATEN schaffen Möglichkeiten, keine Verbote: Kein generelles stadtweites Tempo 30 auf Hauptstraßen



0 Ja, Alternativstimme1 Nein4 Ja, Erststimme5 Enthaltung

Mehrheit erreicht (2. Platz)

4Ja40%Ja
5Enthaltung50%Enthaltung
1Nein10%Nein

Die PIRATEN Berlin sprechen sich klar dafür aus, das Angebot im ÖPNV deutlich auszubauen, um die Attraktivität des ÖPNV zu steigern und damit den Wechsel weg vom Auto attraktiver zu machen.

Wir benötigen ein funktionierendes Verkehrsnetz, das den Anforderungen einer wachsenden Stadt genügt. Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) in Berlin ist Teil der Daseinsvorsorge, denn die Mobilität aller ist ein soziales Menschenrecht. Öffentlicher Personennahverkehr darf sich nicht primär an der Erwirtschaftung von Gewinnen orientieren, sondern muss die Versorgung der Bevölkerung gewährleisten. Für einen funktionierenden ÖPNV halten wir daher die Rekommunalisierung der S-Bahn für notwendig. Nach Jahrzehnten der Sparpolitik muss auch die marode Infrastruktur an Brücken, Straßen und Schienen saniert werden. Die Verkehrspolitik vergangener Generationen, durch mehr Straßen vermeintliche Entlastung des Individualverkehrs zu schaffen, halten wir für überholt. Wir verfolgen den Weg, den Berliner_innen und den Besuchern unserer Stadt vor allem durch den Ausbau des ÖPNV und des Fahrradnetzes Alternativen zum Autoverkehr zu bieten.

Link:

Begründung

Die Berliner PIRATEN schaffen Möglichkeiten, keine Verbote Die Durchschnittsgeschwinidkgiet in der Stadt liegt deutlich unter 30 kmh. Eine stadtweite Ausschildung von Tempo 30 erhöht den Schilderwald. Eine Ausschildung als Tempo 30 Zone macht nur wenig Sinn, da dann damit auch keine Vorfahrtstraßen abbildbar sind (STVO lesen) - da hilft auch kein Bestandsschutz von Ampeln. In Tempo-30-Zonen dürfen zudem keine benutzungspflichtigen Radwege ausgewiesen werden. Sie dürfen nur Straßen ohne Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) und Leitlinien (Zeichen 340) umfassen, weshalb auch die Anlage von Schutzstreifen unzulässig ist. ()!!!) Heutige Raser werden auch in Zukunft Rasen.

Als solches finde ich unser Programm gibt ausreichend und immer noch aktuellen Anspruch wieder. Es gibt wichtigere Themen: * Ausbau des ÖPNV inklusive U und S Bahn (beshclossen LMVBB192) * Ausbau des Radverkehrsnetzes auch durch Wegfall von Autospuren aber unter BErücksichtigung der Schaffung von Ladezonen (das verrignert automatisch die Geschwindigkeit.

Historie

  • 08.09.20 - Erstellung der GEGENini
  • 09.09.20 - Aufnahme der Anregungen
  • 13.09.20 - Aufnahme der Nicht-Anregung "Tempo-30-Zone als Begründung unzutreffend". Ergänzung der Begründung. Die beiden Anregungen "Ausschilderung als Begründung rausnehmen" sowie "Raserei als Begründung rausnehmen" kommentiert und NICHT übernommen.

Anregungen

Grundsätzlich: Warum verwendet man in Anregungen keine Namen? * Weil es kein Diskussionsforum ist * Weil sonst die Anonymität für nicht angemeldete gewahrt ist * Weil man leicht Nachname und Vorname verwechselt? Ich weiss nicht warum Du mich mit meinem Nachnamen ansprichst, dann bitte in "sie" ;-)

1 - "Strukturieren"

gemacht - auch wenn ich die Überschrift als Begründung ausreichend fand ...

2 - "Ergänzung, nicht Alternative"

Ist keine Anregung, sondern ein Diskussionsbeitrag.

3 - "Tempo-30-Zone als Begründung unzutreffend"

Obwohl auch dies keine Anregung, sondern ein Diskussionsbeitrag ist, nehme ich dennoch dazu wie folgt Stellung:

IN Deinem erwähnten Wikipedia Artikel heisst es:

  • "Die Vorfahrt ist innerhalb einer Tempo-30-Zone grundsätzlich durch die Regel „rechts vor links“ (§ 8 StVO) festgelegt, "

GRUNDSÄTZLICH! Nun hat jeder Grundsatz immer mindestens eine Ausnahme:

  • "... für ältere lichtzeichengeregelte Einmündungen besteht jedoch Bestandsschutz."

Problem: Vorfahrtstraße ist UNGLEICH "lichtzeichengeregelte Einmündung" - aber auf einer Vorfahrtstraße sind mit hoher Wahrscheinlichkeit irgendwo Lichtzeichensignalanlagen - kurz: Ampeln - aber eben nicht an JEDER Einmündung.

Aber danke das Du mich darauf noch hinweisst, das war mir zwar bekannt, aber zu selbstverständlich, um es extra zu betonen:

"In Tempo-30-Zonen dürfen zudem keine benutzungspflichtigen Radwege ausgewiesen werden. Sie dürfen nur Straßen ohne Fahrstreifenbegrenzungen (Zeichen 295) und Leitlinien (Zeichen 340) umfassen, weshalb auch die Anlage von Schutzstreifen unzulässig ist. "

Damit ist sogar die Stadtweite Ausweisung von Tempo 30 ein Rückschritt in der Verkehrswende, wo es darum geht Fahrradfahrende mehr Sicherheit im Straßenmverkehr zu geben.

4 - "Ausschilderung als Begründung rausnehmen"

Die Aussage ist falsch, Hinweis in Deinen selbst verlinkten Wikipedia Eintrag:

  • „Die Anordnung von Tempo 30-Zonen soll auf der Grundlage einer flächenhaften Verkehrsplanung der Gemeinde vorgenommen werden, in deren Rahmen zugleich das innerörtliche Vorfahrtstraßennetz (Zeichen 306) festgelegt werden soll. Dabei ist ein leistungsfähiges, auch den Bedürfnissen des öffentlichen Personennahverkehrs und des Wirtschaftsverkehrs entsprechendes Vorfahrtstraßennetz (Zeichen 306) sicherzustellen."

Also: Da grundsätzlich in Tempo 30 zonen rechts-vor-links gilt muss für die Abbildung eines Vorfahrtstraßennetzes eine entsprechender Schildedrwald geschaffen werden. Fazit: Begründung bleibt.

5 - "Raserei als Begründung rausnehmen"

Ein Schild "Tempo-30-Zeiche" wird Deine These "verringert die Möglichkeit zur Rasere" meiner Meinung nach nicht gerecht. Stau, weniger Fahrspuren, und eine gefühlt schmalere Straße verringeren Geschwindigkeiten, aber keine Shcilder. Das ist Fakt und durch unzählige Studien belegt.

Verbesserungsvorschläge (4)

geschrieben und bewertet von Unterstützern dieser Initiative

Tempo-30-Zone als Begründung unzutreffend

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| umgesetzt: 

Bei der Einrichtung von Tempo-30 Zonen ist die Ausweisung eines Vorfahrtsstrassen Netzes eine Vorraussetzung. (VwV-StVO (Rd.-Nr. 37 zu § 45)) siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Tempo-30-Zone#RechtlicheSituationin_Deutschland

Die Begründung halte ich also für falsch, sie sollte deswegen rausgenommen werden.
Besonders weil die sonstige Initiative unterstützenswert ist.

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Ausschilderung als Begründung rausnehmen

kollektive Bewertung: 
| umgesetzt: 

bei einer generellen Beschränkung auf 30kmh im Stadtbereich braucht es keine zusätzliche Beschilderung, nur auf wenigen ausgezeichneten Strassen wird dann mehr als 30kmh per Schild angezeigt. Dieser Teil der Begründung sollte aus der Ini raus. Ansonsten ist diese Ini unterstützenswert, genau wie die Gegen-Ini.

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Tempo30 als generelles Limit, nicht als Zone

kollektive Bewertung: 
| umgesetzt: 

Die Gegeninitiative schlägt ein generelles TempoLimit vor, keine Tempo-30 Zone. Deswegen ist die Auseinandersetzung mit dem Problemen einer 'Zone' hier nicht zielführend. Deswegen von mir keine Zustimmung.

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Raserei als Begründung rausnehmen

kollektive Bewertung: 
| umgesetzt: 

Die Begründung: gerast wird weiterhin, da kann man man nix machen, halte ich für falsch. Ein grundsätzliche Verringerung der Geschwindigkeit hat Einfluss auf das gesamte Verkehrsverhalten und verringert die Möglichkeit zur Raserei.

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