Tempo-30-Zone als Begründung unzutreffend

Bei der Einrichtung von Tempo-30 Zonen ist die Ausweisung eines Vorfahrtsstrassen Netzes eine Vorraussetzung. (VwV-StVO (Rd.-Nr. 37 zu § 45)) siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Tempo-30-Zone#RechtlicheSituationin_Deutschland

Die Begründung halte ich also für falsch, sie sollte deswegen rausgenommen werden.
Besonders weil die sonstige Initiative unterstützenswert ist.

Kollektive Bewertung

Meinungsbild der UnterstützerVerbesserungsvorschlag zur Zeit nicht umgesetztVerbesserungsvorschlag zur Zeit umgesetzt