17.2 CO2-Transparenz ...
Ergänzung des 3. Satzes:
Die Industrie muss verpflichtet werden, die bei Produktion, Nutzung und Entsorgung ihrer Produkte
sowohl im Inland wie im Ausland
entstehenden Ausstöße zu ermitteln und maschinenlesbar offenzulegen.
Begründung:
das soll natürlich auch für zu exportierende Artikel und für die ganze Herstellungskette gelten.