17.2 CO2-Transparenz ...

Ergänzung des 3. Satzes:

Die Industrie muss verpflichtet werden, die bei Produktion, Nutzung und Entsorgung ihrer Produkte

sowohl im Inland wie im Ausland

entstehenden Ausstöße zu ermitteln und maschinenlesbar offenzulegen.

Begründung:

das soll natürlich auch für zu exportierende Artikel und für die ganze Herstellungskette gelten.