Antrag

Die Piratenpartei Deutschland fordert die Bundesregierung auf, den Mieterschutz mittels einer Verordnung, alternativ, sofern nötig, mittels Gesetz, wie folgt zu stärken:

1.) Mieter, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 15 Jahre in der Mietsache wohnen, genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Ihnen kann nur bei groben Fehlverhalten gekündigt werden. Für Mieter mit vollendetem 70. Lebensjahr gilt dies bereits nach einer Mietdauer von 10 Jahren.

2.) Unabhängig vom Lebensalter und der Mietdauer gilt der verstärkte Kündigungsschutz für Mieter, die Pflegebedarf haben oder als Schwerbehinderte auf Unterstützung angewiesen sind und bei denen nähere Verwandte oder für sie besonders geeignete ambulante Pflegeeinrichtungen in der näheren Umgebung der Wohnung sich befinden.

3.) Bei einem sozial erwünschtem Wohnungstausch gelten für die tauschenden Mietparteien die jeweils in der vorherigen Mietsache verbrachten Mietzeiten im Sinne der Verordnung weiter.

Begründung:

Ältere Menschen, die oft sehr lange Zeit in ihrer Wohnung verbracht haben, oder auch Pflegebedürftige/Schwerbehinderte brauchen diesen besonderen Mieterschutz; zugleich sind sie bei Kündigungen oft hilfloser, als 'normale' Mieter. Auch ist Wohnungstausch (Ältere, die aus einer -zu- groß gewordenen Familienwohnung in eine kleinere, von jüngeren Familien, denen die ihre zu klein geworden ist) erwünscht, darf aber dann nicht zu Nachteilen bei den Tauschwilligen führen.