Unternehmen mit Sitz in der EU und mehr als 100 Millionen Euro Jahresumsatz sind verpflichtet, ihre Maßnahmen zur Bekämpfung von Menschenhandel, Sklaverei, Zwangsarbeit, Schuldknechtschaft und Kinderarbeit in ihren Zulieferketten öffentlich zu machen.

== Antworten ==

zu Michael Konrad:

Die Initiativen 63 - 74 stellen einen Vorschlag als eigenständiges neues Wahlprogramm für die Europawahl 2019 dar. Sie sollen nichts überschreiben und werden in der Reihenfolge 63 - 74 mit den zugehörigen Überschriften gereiht.

Wir haben den Text noch einmal neu formuliert

Zu Thomas Matzka Nicht jedes kleinste Unternehmen soll gezwungen sein, diese recht ausführliche Rechenschaft abzulegen. Deshalb haben wir eine Grenze von 100 Mio. Euro Umsatz gewählt, um diese Forderung auf Großunternehmen zu beschränken.