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i361: 3.6 Netzneutralität neu formulieren



0 Nein0 Enthaltung4 Ja, Erststimme6 Ja, Alternativstimme

Mehrheit erreicht (3. Platz)

10Ja100%Ja
0Enthaltung0%Enthaltung
0Nein0%Nein

Dieser Antrag geht auf die Programmkonferenz am 2.6. zurück

Die Abschnitte 3.6 und 3.7 werden unter dem neuen Titel zusammengefasst:

>>Netzneutralität und freie Zugänge

Die PIRATEN Berlin setzten sich für eine gesetzliche Festschreibung des neutralen Charakters der Datendurchleitung im Internet ein (Prinzip der Netzneutralität), um Informations-, Presse- und Meinungsfreiheit zu sichern und die Innovationsfähigkeit des Netzes zu erhalten.

Unter freien Zugängen zu Datennetzen verstehen die PIRATEN die Abwesenheit von Volumenbegrenzungen, Kosten für die Nutzenden, Manipulation des Datenverkehrs und Inhalts durch die Zugangsbetreibenden. Deep Packet Inspection, das Verändern von IP-Paketen und der Verstoß gegen die Netzneutralität sind grundsätzlich untersagt. Durch den Zugangsbetreibenden vor- oder zwischengeschaltete Werbemaßnahmen, welche nicht zum regulären Inhalt gehören, sind bei freien Datennetzten nicht gestattet. Darüber hinaus ist der Zugang möglichst barrierefrei zu gestatten. Aus diesem Grund lehnen wir Zugangskontrollen ab.

Begründung:

der Satz: ["Wir werden uns im Bundesrat dafür einsetzen, das zur Verfügung stehende, technisch nutzbare Frequenzspektrum zu erweitern, um die freie Nutzung des Internets zu gewährleisten."] scheint technologisch nicht mehr auf dem aktuellen Stand zu sein, da die Frequenzen schlichtweg nicht unbegrenzt erweiterbar sind, und zudem 2018/2019 neu verteilt wurden.

aus diesem Grund kann er auch entfallen, ohne die Zielrichtung unser Politik aus den Augen zu verlieren.

Keine Verbesserungsvorschläge