i170: Transparenz der Vergabe öffentlicher Aufträge
Verbesserungsvorschlag 204
Ergänzen: Angebote: Begründung des Zuschlages
Die Angebote nach der Angebotsphase zu veröffentlichen (wenn es denn rechtlich zulässig ist) nun als Pflicht und nicht mehr wünschenswert scheint die Änderung des Textes zu sein. okay.
Aber: Damit bleibt unklar, welches Angebot auch angenommen wurde. Daher bitte ergänzen:
Des Weiteren soll erkennbar sein, welches Angebot mit welcher Begründung den Zuschlag erhalten hat.
Hintergrund: Es gilt nicht (mehr) der Grundsatz das "billigste" Angebot gewinnt - zumindest in vielen Kommunen Deutschlands. Daher wäre in einem solchen Fall ein entsprechender Hinweis gut, damit nicht der Eindruck entsteht, es würde doch imemr grundsätzlich das Angebot den Zuschlag erhalten, welches den kleinsten Preis hat.
Kollektive Bewertung
Meinungsbild der Unterstützer | Verbesserungsvorschlag zur Zeit nicht umgesetzt | Verbesserungsvorschlag zur Zeit umgesetzt | |
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