i97: PIRATEN Berlin fordern Fahrverbot in der Berliner Umweltzone für Kfz, die Euro 4 nicht wirklich erfüllen
Angenommen
6 | Ja | 75% | Ja |
---|---|---|---|
1 | Enthaltung | 12% | Enthaltung |
1 | Nein | 12% | Nein |
In die Berliner Umweltzone, also innerhalb des S-Bahn-Rings, dürfen nur Kfz einfahren, die eine grüne Umweltplakette besitzen. Für Diesel-Fahrzeuge bedeutet dies, dass sie die Abgasnorm Euro 4 erfüllen müssen. Leider zeigen Messungen unter realen Fahrbedingungen, dass selbst moderne Autos mit höheren Abgasnormen noch mehr Feinstaub und Stickoxide ausstoßen, als selbst die alte Euro-4-Norm zulässt. Das liegt daran, dass die Abgasreinigungsanlagen vieler Fahrzeuge nur auf dem Prüfstand laufen, sie die Abgasnorm also betrügerisch erschlichen haben. Am 2. August 2017 hat die Bundesregierung auf dem so genannten "Dieselgipfel" klar gemacht, dass sie nicht vorhat, die Hersteller zu verpflichten, die Fahrzuge zurückzurufen und so umzurüsten, dass sie die versprochenen Abgasnormen tatsächlich erfüllen.
Handeln muss also die Stadt Berlin, die für die Gesundheit und das Leben ihrer Bewohner, auch derer an vielbefahrenen Straßen, verantwortlich ist. Die PIRATEN fordern die Berliner Regierung auf, Fahrzeugen, die zwar auf dem Papier, aber nicht unter realen Stadtfahrbedingungen die Abgasnorm Euro-4 erfüllen, zu untersagen, in die Umweltzone einzufahren. Hierfür müssen die Fahrzeugtypen unter realistischen Stadtfahrbedingungen neu geprüft werden, die Kosten dafür müssen die Hersteller übernehmen. Fahrzeuge, die nicht realistisch geprüft wurden oder die unter realistischen Bedingungen nicht die Abgasnorm Euro-4 erfüllen, dürfen auch mit grüner Plakette nicht in die Stadt fahren. Die Polizei überprüft anhand einer von der Senatsverwaltung geführten Liste der Fahrzeugtypen, die Euro-4 tatsächlich erfüllen, ob nicht geprüfte oder Euro-4 nur vortäuschende Fahrzeuge in der Umweltzone fahren, und stellt Ordnungswidrigkeitsbußen aus.
Der Vorteil für die Kunden, die von Autohändlern und -herstellern betrogen worden sind, ist, dass sie durch das Fahrverbot einen tatsächlichen Schaden nachweisen können, der durch die erlogenen Abgaswerte entsteht, und sofern den Händler in Mängelhaftung nehmen können.