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i249: Kostenfreiheit für Geburts- und Sterbeurkunde



6 Ja, Erststimme

Angenommen

6Ja100%Ja
0Enthaltung0%Enthaltung
0Nein0%Nein

Antrag:

Die Piratenpartei Berlin setzt sich für die für Angehörige kostenfreie Ausstellung jeweils einer Geburts- und Sterbeurkunde ein. Unabänderliche Lebensereignisse müssen allseits gebührenfrei sein.

Begründung:

Behörden sind berechtigt, für Dienstleistungen Gebühren in der Höhe der anfallenden Kosten zu berechnen. Aber sie müssen es nicht.
Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Berlin (PStGAV Bln) Vom 2. Juli 2019 * § 9 Gebührenfestsetzung (1) Für Amtshandlungen der Standesbeamtinnen oder Standesbeamten werden Gebühren und Auslagen nach dem zu dieser Verordnung anliegenden Gebührenverzeichnis festgesetzt. (2) Bei mangelnder wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit der Gebührenschuldnerinnen oder Gebührenschuldner oder aus Gründen der Billigkeit können die Standesbeamtinnen oder Standesbeamten Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung gewähren. (3) Werden die Standesbeamtinnen oder Standesbeamten nur oder überwiegend im öffentlichen Interesse tätig, sind Gebühren nicht festzusetzen. Geburt und Tod sind wirklich unabänderliche Ereignisse im Leben. Warum Betroffene für die Bestätigung eines solchen Lebensereignissen bezahlen sollen, ist nicht nachvollziehbar. Kosten: Geburtsurkunde deutsch 12,00 Euro, Geburtsurkunde mehrsprachig / international 12,00 Euro; Sterbeurkunde deutsch 12,00 Euro Sterbeurkunde mehrsprachig / international 12,00 Euro

Einen gleichen Antrag gibt es schon im https://www.sme-nds.de/index/index.html

Keine Verbesserungsvorschläge