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i234: Refinanzierung von nicht-ärtzlichen Gesundheitsleistungen – Solidaritätszuschlag umwidmen - Auflösung des Vorsorgefonds



Abgelehnt

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Modul 1: Refinanzierung von nicht-ärtzlichen Gesundheitsleistungen – Solidaritätszuschlag umwidmen

Die Piratenpartei tritt ein für eine Umwandlung des bisherigen Solidaritätszuschlags in einen befristeten und zweckgebundenen Zuschlag zur Finanzierung der nichtärztlichen Gesundheitsfachberufe wie z.B.

- Physiotherapeuten
- Ergotherapeuten
- Logopäden
- Masseur und medizinische Bademeister
- Hebammen und Entbindungspfleger
- Medizinisch technische Assistenten
- Arzthelfer
- Demenzassistenten

Modul 2: Refinanzierung von nicht-ärtzlichen Gesundheitsleistungen – Auflösung des Vorsorgefonds

Der Pflegevorsorgefonds zur vorsorglichen Refinanzierung der durch die demografische Entwicklung (Baby-Boomer) erwarteten Mehrausgaben ist zu Gunsten der Finanzierung nichtärztlicher Gesundheitsfachberufe aufzulösen.

Antragsbegründung

Die demografische Entwicklung in Deutschland mündet ein in eine historisch absehbare Entwicklung, die in den nächsten Jahrzehnten dazu führen wird, dass deutlich mehr Ausgaben für die nicht-ärtzliche Gesundheitsversorgung der Bevölkerung vonnöten sein wird als je zuvor. Diese Entwicklung fordert die Piratenpartei, die sich einem solidarischen Denken verpflichtet fühlt, in besonderer Weise heraus.

Darüber hinaus steuert unser Land in der nicht-ärtzlichen Gesundheitsversorgung auf eine Katastrophe zu, wenn es nicht gelingt, das für die nicht-ärtzliche Gesundheitsversorgung notwendige Personal zu gewinnen und bezahlen zu können. Die Erlöse aus dieser Abgabe sollen die durch die demografische Entwicklung und im Rahmen der Singularisierung der Gesellschaft auftretenden Mehrbedarfe an nicht-ärztliche Gesundheitsberufe kompensieren, sodass es nicht zu einer ungebührlichen Erhöhung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung kommen muss. Der Fachkräftemangel schlägt in besonderer Weise in den nicht-ärztlichen Gesundheitsberufen zu. Die nicht-ärtzlichen Gesundheitsfachberufe stehen hinsichtlich der ihnen übertragenen Verantwortung in einem Missverhältnis im Hinblick auf die Löhne zu anderen Fachberufen und verlieren dadurch zusätzlich an Attraktivität.

Um die Attraktivität der nicht-ärztlichen Gesundheitsfachberufe zu steigern und gleichzeitig die mit dem Mehrbedarf an professionellen Gesundheitsfachleute aus dem nicht-ärztlichen Berereich erforderlichen Personalstellen refinanzieren zu können, sind bis zum Abebben der demografischen Schieflage zusätzliche Refinanzierungskonzepte erforderlich, die sowohl dem bereits begonnenen Pflegenotstand, als auch der unzureichenden Finanzierung der absehbar zunehmenden und notwendigen Leistungen entgegenwirken können.

Der Pflegevorsorgefonds (besser bekannt als Pflege-Bahr) zur vorsorglichen Refinanzierung der durch die demografische Entwicklung (Baby-Boomer) erwarteten Mehrausgaben ist durchaus strittig, zumal er nicht vor möglichen Turbulenzen und Krisen auf dem Finanzmarkt geschützt ist. Auch die mit ihm verbundenen Ziele könnten durch die Umwandlung des Solidarbeitrags in einen befristeten (bis 2060) Zuschlag erreicht werden. Unstrittig ist, dass die professionelle nichtärztliche Gesundheitversorgung in fast allen Bereichen deutlich unterfinanziert ist, da unter anderem nicht genügend Personalstellen über das bisherige Verfahren der über die Pflegeselbstverwaltungen festgelegten Personalschlüssel und die ausgehandelten Pflegesätze mit zum Teil skandalösen Zuständen aufgrund der prekären Rahmenbedingungen refinanziert sind. Und hier sind die Mindestpflegepersonalschlüssel der schlechteste Weg.

Keine Verbesserungsvorschläge