i134: Freier Zugang zu Bildung und Wissenschaft



0 Nein0 Ja, Alternativstimme5 Enthaltung7 Ja, Erststimme

Angenommen

7Ja58%Ja
5Enthaltung41%Enthaltung
0Nein0%Nein

Antragstext

  • wir beschließen auf der LMVB2017.2 folgenden Text für ein Programm zur Digitalpolitik:

Die Piratenpartei setzt sich für einen freien Zugang zu Wissen ein. Dies betrifft insbesondere den Zugang zu Bildungsressourcen (OER) und wissenschaftlichen Publikationen im Internet (open access). Wir sehen in uneingeschränkten OER und open access eine Voraussetzung, allen Menschen unabhängig ihrer sozialen Herkunft, ein größtmögliches Maß an Bildung, Weiterbildung und gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen. Gerade die besten Bildungsressourcen und neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse müssen allen Menschen kostenfrei im Internet zugänglich sein. Darauf hat jeder Mensch ein Recht.

Begründung Wir haben noch kein Digitalprogramm in Berlin. Das muss sich ändern. Es handelt sich um Modul 7 des zur LMVB gestellten Antrags: GP01

Diskussion

Verbesserungsvorschläge (1)

geschrieben und bewertet von Unterstützern dieser Initiative

Komischer Antrag.

kollektive Bewertung: 
| umgesetzt: 

1. Ich würde die Abkürzung „OER“ irgendwo erklären.

Wiki: Als Open Educational Resources (englisch, kurz OER) werden freie Lern- und Lehrmaterialien mit einer offenen Lizenz wie etwa Creative Commons oder GNU General Public License in Anlehnung an den englischen Begriff für Freie Inhalte (open content) bezeichnet. Wiki: Als Open Access (englisch für offener Zugang) wird der freie Zugang zu wissenschaftlicher Literatur und anderen Materialien im Internet bezeichnet. Ein wissenschaftliches Dokument unter Open-Access-Bedingungen zu publizieren, gibt jedermann die Erlaubnis, dieses Dokument zu lesen, herunterzuladen, zu speichern, es zu verlinken, zu drucken und damit entgeltfrei zu nutzen. /Wiki

Offensichtlich sind beide Sorten von (Bildungs)materialien bereits für jedermann und jedefrau uneingeschränkt zugänglich. Ist der Antrag dann nicht eigentlich überflüssig? Bzw. Sollten wir nicht den freien Zugriff auf geschützte Inhalte fordern?

2. Der Link GP01 geht nicht

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