i133: Gemeinfreiheit aller amtlichen Werke



0 Nein0 Ja, Alternativstimme4 Enthaltung10 Ja, Erststimme

Angenommen

10Ja71%Ja
4Enthaltung28%Enthaltung
0Nein0%Nein

Antragstext

  • wir beschließen auf der LMVB2017.2 folgenden Text für ein Programm zur Digitalpolitik:

Um einen transparenten Staat und transparente Behörden sowie die Nachvollziehbarkeit von behördlichen Abläufen zu fördern und zu verbessern, müssen amtliche und von Ämtern in Auftrag gegebene Werke von öffentlichem Interesse in Zukunft für die Bevölkerung ohne Einschränkungen nutzbar sein und sollen vom Urheberrecht generell ausgenommen werden. Auf diese Weise kann verhindert werden, dass das Urheberrecht bei behördeninternen Fehlern vorgeschoben werden kann, um missbilligte Dokumente zurückhalten zu können.

Begründung Wir haben noch kein Digitalprogramm in Berlin. Das muss sich ändern. Es handelt sich um Modul 6 des zur LMVB gestellten Antrags: GP01

Diskussion

Keine Verbesserungsvorschläge