Dieser Antrag geht auf die Programmkonferenz am 2.6. zurück

Die Abschnitte 3.6 und 3.7  werden unter dem neuen Titel zusammengefasst: 

[>>Netzneutralität und freie Zugänge](https://wiki.piratenpartei.de/BE:Wahlprogramm/2016#Netzneutralit.C3.A4t_und_Erweiterung_des_Spektrums)
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**Die PIRATEN Berlin setzten sich für eine gesetzliche Festschreibung  des neutralen Charakters der Datendurchleitung im Internet ein (Prinzip  der Netzneutralität), um Informations-, Presse- und Meinungsfreiheit zu  sichern und die Innovationsfähigkeit des Netzes zu erhalten.**

**Unter freien Zugängen zu Datennetzen verstehen die PIRATEN die  Abwesenheit von Volumenbegrenzungen, Kosten für die Nutzenden,  Manipulation des Datenverkehrs und Inhalts durch die  Zugangsbetreibenden. Deep Packet Inspection, das Verändern von  IP-Paketen und der Verstoß gegen die Netzneutralität sind grundsätzlich  untersagt. Durch den Zugangsbetreibenden vor- oder zwischengeschaltete  Werbemaßnahmen, welche nicht zum regulären Inhalt gehören, sind bei  freien Datennetzten nicht gestattet. Darüber hinaus ist der Zugang  möglichst barrierefrei zu gestatten. Aus diesem Grund lehnen wir  Zugangskontrollen ab.** 

Begründung: 
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der Satz: ["Wir werden uns im Bundesrat dafür einsetzen, das zur Verfügung stehende, technisch  nutzbare Frequenzspektrum zu erweitern, um die freie Nutzung des  Internets zu gewährleisten."]  scheint technologisch nicht mehr auf dem aktuellen Stand zu sein, da die Frequenzen schlichtweg nicht unbegrenzt erweiterbar sind, und zudem 2018/2019 neu verteilt wurden. 

aus diesem Grund kann er auch entfallen, ohne die Zielrichtung unser Politik aus den Augen zu verlieren.