dieser Vorschlag geht auf die redaktionelle Konferenz am 26.5.21 zurück.

>> 4.1 Modellprojekte BGE

Der 3. Satz soll heißen:

Das Grundeinkommen muss existenzsichernd sein, einen individuellen Rechtsanspruch darstellen, und ohne Bedürftigkeitsprüfung ausgezahlt werden. und soll den gesetzlichen Mindestlohn schrittweise ablösen.

Begründung:

die bisherige Position will den Mindestlohn ersetzen. Das kann aber nicht das Ziel einer Grundsicherung sein, denn Mindestlohn schützt unabhängig davon den Wert der geleisteten Arbeit.

bisher: [Das Grundeinkommen muss existenzsichernd sein und soll den gesetzlichen Mindestlohn schrittweise ablösen.]