dieser Vorschlag geht auf die redaktionelle Konferenz am 26.5.21 zurück.
der bisherige Abschnitt wurde 2016 von Interessenvertretern sehr spezifisch formuliert und soll jetzt etwas komprimierter gehalten werden.
>> 18.1. Bessere Vorsorge in der Pflege
Die Arbeitsbedingungen in der Pflege sind von dauernder Überarbeitung der Pflegekräfte bei völlig unzureichender Bezahlung geprägt. Die Piraten Berlin fordern eine sofortige Änderung dieses Missstandes. Bei der tariflichen Vergütung muss die jeweilige Berufserfahrung der Pflegefachkräfte und Pflegekräfte berücksichtigt werden. Der Mindestlohn in der Pflege ist weiter zu erhöhen. Es wird ein Betreuungs- bzw. Pflegeschlüssel für alle Pflegebereiche (ambulante Pflege, Krankenpflege, Altenpflege, Behindertenpflege) festgelegt. Die psychosoziale Betreuung von Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz ist auszubauen und zu stärken. Der Arbeitsschutz in Pflegeeinrichtungen ist stärker zu kontrollieren.
Beiräte sind personell durch Bereitstellung von Assistenz und Büroinfrastruktur besser zu fördern.
Die Pflegestützpunkte sind personell besser auszustatten und sollen auch in Beschwerde- und Konfliktfällen in Zusammenarbeit mit der Heimaufsicht und dem MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) beraten dürfen.
Es sollen klare fachliche Genehmigungskriterien für das Betreiben einer Pflegeeinrichtung erarbeitet und erlassen werden. Die Überprüfung der Einrichtungen durch die Heimaufsicht erfolgt grundsätzlich unangemeldet.
Begründung:
[Diese folgenden Sätzen aus 2016 stammt direkt von der Interessengruppe, und sind für das Programm zu detailliert]
"Die Arbeitsbedingungen in der Pflege sind unzureichend. Zu hohe Arbeitsbelastung führt zu krankheitsbedingtem Personalausfall in der Pflege, die Arbeitsbedingungen entsprechen vielfach nicht dem Mindeststandard. Zum Arbeitsschutz gehört verpflichtend die Aufklärung zum rückenschonendem Arbeiten (Rückenschule) und die genaue Einweisung in vorhandene Pflegehilfsmittel. Gesundheitskurse sind direkt vor oder nach der Arbeitszeit vom Arbeitgeber anzubieten."
[der Leistungsmissbrauch (gemeint war damals der Missbrauch durch zweifelhafte Pflegedienste) erscheint nicht mehr ein so dringendes Problem zu sein. deswegen ist der verbleibende letzte Satz zur Überprüfung der Heime als ausreichend.]
"Um Leistungsmissbrauch effektiv begegnen zu können, sollen die Bezirksämter und der medizinische Dienst der Kranken- und Pflegekassen enger zusammenarbeiten. Daten zur Überprüfung von Leistungsmissbrauch müssen in anonymisierter Form ausgetauscht werden dürfen."
"Die ambulante und wohnortnahe Versorgung von pflegebedürftigen Menschen ist weiter auszubauen und zu stärken." [ist eine Doppelung zu 18.2 und dort schon enthalten]