in den Teil 18. Geundheitspolitische Schwerpunkte


soll ein neuer Abschnitt einfügt werden:

18.3. Umfassender Krankenversicherungsschutz

Auch Menschen, welche aus unterschiedlichen Gründen ihren Krankenversicherungsschutz verloren haben, steht ein Recht auf angemessene ärztliche Behandlung zu.