Im Bundesprogramm steht: Der Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen (Art. 140 GG i.V.m. Art. 138 Weimarer Reichsverfassung) ist umzusetzen. Die auf historischen Rechtstiteln beruhenden Staatsleistungen an die Kirchen sind zu beenden. Die Kirchensteuer ist abzuschaffen und der Staat darf keine Verwaltungsaufgaben für Religionsgemeinschaften übernehmen. Steuer- und gebührenrechtliche Sondervorteile (wie Freistellung von Grundsteuern, Grunderwerbssteuern, Verwaltungsgebühren, Gerichtskosten u. ä.) der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften sind abzuschaffen. Die Religionsgemeinschaften müssen Missionierung und Seelsorge ausschließlich aus Eigenmitteln bestreiten. Insbesondere ist die staatliche Finanzierung von Militär-, JVA- und Polizeiseelsorge einzustellen und durch einen weltanschaulich neutralen psychologischen Betreuungsdienst zu ersetzen. Frage: Sollte das auch ins Landesprogramm rein, weil dies im Förderalismus auf Landesebene geregelt wird?