Antrag:
die Piratenpartei fordert, die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 3 Geschwindigkeit, (3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen 1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h, so abzuändern, dass die zulässige Geschwindigkeit innerorts grundsätzlich 30 km/h betragen soll. Zugleich ist ein Absatz 1a einzufügen: die zuständige Kommunalbehörde, auch eine höherrangige, kann auf ausgesuchten Strecken, mit mindestens 4 Fahrspuren und einem trennenden Mittelstreifen, eine höhere Geschwindigkeit zulassen, jedoch höchsten 80 km/h auf Autobahnen und maximal 70 km/h auf Durchgangsstraßen. Im Regelfall soll die zulässige erhöhte Geschwindigkeit 50 km/h nicht übersteigen. Vor der Änderung sind unabhängige Experten und Verbandsvertreter aller Verkehrsbeteiligten zu hören.
Begründung:
Die Gefährdung von schwächeren Beteiligten (Fußgänger und Radfahrer) nimmt zu, auch die der tödlich Verunfallten, während die Fahrer motorisierter Fahrzeuge eher unverletzt bleiben. Eine Verringerung der Geschwindigkeit ist geeignet, Unfallzahlen z reduzieren und Unfallfolgen zu mildern. Da die Durchschnitsgeschwindigkeit innerorts oft unter 30 km/h liegt, würde die Neuregelung keine wesentlichen Nachteile mit sich bringen. Die Einbeziehung aller Verbandsvertreter (Verbesserungsvorschlag) ist mE schon notwendig, um für eine Heraufsetzung der Geschwindigkeit auf bestimmten Straßen ein umfassendes Meinungsbild zu bekommen