Antrag:

die Piratenpartei fordert, die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), § 3 Geschwindigkeit, (3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen 1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h, so abzuändern, dass die zulässige Geschwindigkeit innerorts grundsätzlich 30 km/h betragen soll. Zugleich ist ein Absatz 1a einzufügen: die zuständige Kommunalbehörde, auch eine höherrangige, kann auf ausgesuchten Strecken, mit mindestens 4 Fahrspuren und einem trennenden Mittelstreifen, eine höhere Geschwindigkeit zulassen, jedoch höchsten 80 km/h auf Autobahnen und maximal 70 km/h auf Durchgangsstraßen. Im Regelfall soll die zulässige erhöhte Geschwindigkeit 50 km/h nicht übersteigen. Vor der Änderung sind unabhängige Experten und Verbandsvertreter aller Verkehrsbeteiligten zu hören.

Begründung:

Die Gefährdung von schwächeren Beteiligten (Fußgänger und Radfahrer) nimmt zu, auch die der tödlich Verunfallten, während die Fahrer motorisierter Fahrzeuge eher unverletzt bleiben. Eine Verringerung der Geschwindigkeit ist geeignet, Unfallzahlen z reduzieren und Unfallfolgen zu mildern. Da die Durchschnitsgeschwindigkeit innerorts oft unter 30 km/h liegt, würde die Neuregelung keine wesentlichen Nachteile mit sich bringen.