Als Konsequenz aus der derzeitigen Problematik mit Covid-19

Antrag:

  1. die Bundesregierung soll eine Anstalt schaffen, die für alle Einrichtungen der öffentlichen Hand (Kliniken, Krankenhäuser, Alten-und Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kitas, Polizei und Feuerwehr, sowie sonstige), die dauerhaft oder zeitweilig einen Infektionsschutz betreiben müssen, den Einkauf der zum Infektionsschutz notwendigen Materialien zentral betreibt und von denen die genannten Einrichtungen dann ihr Material beziehen. Die genannte Anstalt soll von allen Materialien ein Vorrat für den Bedarf mindestens eines halben Jahres bereithalten. Lieferanten, die innerhalb der Europäischen Union produzieren, sollen bevorzugt werden. Sofern diese standortbedingt höhere Kosten nachweisen können, sind diese akzeptabel.
  2. Kliniken und Krankenhäuser, die regelmäßig mit den gesetzlichen Krankenkassen und der Beihilfe abrechnen, sollen, je nach Größe, eine oder mehrere nicht belegte Stationen vorhalten. Häuser bis zu 100 Betten eine Station, bis zu 300 2, ab 500 4 und mehr. Diese Stationen müssen vollständig eingerichtet und innerhalb von 3 Tagen in der Lage sein, Patienten aufzunehmen. Ebenso sollen diese Stationen regelmäßig, mindestens jedoch einmal im Jahr, in Betrieb genommen und dafür eine andere stillgelegt werden; diese soll dann grundlegend gereinigt und desinfiziert, sowie nach Bedarf renoviert oder modernisiert werden. Den jeweiligen Häusern sollen die Kosten für bauliche Bereitstellung, Einrichtung und Unterhalt dieser Stationen von der öffentlichen Hand nach Vorlage von Belegen erstattet werden.

Begründung:

zu erstens: eine solche Anstalt hat eine große Marktmacht, so dass sie die Materialien zu günstigen Bedingungen erwerben kann; als öffentliche Einrichtung ist sie nicht gehalten, Gewinnes zu erzielen, sondern muss nur die zum Betrieb notwendigen Einnahmen erzielen. Die Bevorzugung von EU-Betrieben ist zulässig und notwendig, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Möglicherweise können auch standortbedingten höheren Kosten durch die deutlich kürzeren Transportwege ausgeglichen werden. Soweit es sich als notwendig oder auch nützlich erweist, können auch niedergelassene Ärzte und sonstige Gesundheitsberufe bzw -betriebe die für sie notwendigen Infektionsschutzmaterialien auch von da beziehen. Auch wäre interessant, diesen Ansatz europaweit mit den übrigen Staaten zu diskutieren.

Zu zweitens: das Vorhalten von Krankenhausbetten für künftige Epidemie-und Pandemiefälle hat sich derzeit als notwendig herausgestellt. Die Kosten dafür können jedoch die Krankenhäuser nicht aus dem laufenden Etat bestreiten; hierfür muss die Allgemeinheit eintreten. Bei Bedarf können diese Stationen kurzfristig (vier bis sechs Wochen) mit dem vorhandenen Personal betrieben werden; innerhalb dieser Zeit kann dann zusätzliches Personal eingestellt bzw reaktiviert werden. Für die Krankenhäuser ergibt sich als weiterer Vorteil, dass sie ohne Beeinträchtigung ihrer Kapazität und des Alltagsbetriebs jeweils einzelne Stationen grundreinigen und sanieren können. Das Konzept dazu ist mit einem leitenden Oberarzt eines mittelgroßen (knapp 200 Betten) Krankenhauses abgestimmt; aus med. Sicht sinnvoll. Die Entscheidung dafür ist aber eine politische Entscheidung.