Antrag zu BGE
Aufgrund zahlreicher Initiativen und Bemerkungen zur Finanzierung eines BGE schlagen wir bis zur Ausarbeitung eines echten BGE durch eine Enquete - Kommission (wie beschlossen) des Bundestages ein direkt durchgerechnetes BGE als Brückentechnologie vor. Dabei richten wir uns an einem Vorschlag von Prof. Oliver Günter, Wirtschaftsinformatiker und Präsident der Potsdamer Universität aus und empfehlen, dass wir als Piraten Berlin sein Modell derart unterstützen, dass wir uns für eine baldige Einführung aussprechen, mit dem Ziel, dieses BGE schlussendlich zu dem weiterzuentwickeln, was wir als Piratenpartei beschlossen haben.
Antrag: Der Landesverband der PP Berlin setzt sich deshalb dafür ein, als ersten Testversuch, folgendes Modell eines BGE zu unterstützen:
Jeder erwachsene Steuerpflichtige erhält 600,- €/ Monat . Jugendliche unter 18 Jahren erhalten 200,- € / Monat. Alle Einkünfte sind gleichermaßen einkommensteuerpflichtig.
Das angerechnete Grundeinkommen wird bei Besserverdienenden aber gar nicht ausbezahlt, sondern verringert die Einkommensteuerlast.
Wer bedürftig ist und unter dem Einkommensteuerfreibetrag liegt, bekommt den Betrag ausbezahlt.
Durch dieses Verfahren müssen Bedürftige keine Grundsicherung mehr beantragen.
Begründung:
Zum besseren Verständnis ein Beispiel für die Einkommensberechnung:
Beispiel eines "Besserverdienenden" Summe der Einkünfte 100.000,- €.
Durchschnittlicher Steuersatz 33,378%. + BGE 7.200,- €
Summe der Einkünfte 107.200,- €. EK- Durchschnittl. Steuersatz 33,957%.
38.404,00 Verrechnung BGE-Anteil 7.200,- ------------- Zahlung an Finanzamt 31.204,11 Die Person erhält somit kein BGE, sondern das BGE reduziert nur die zu zahlende EK-Steuer
Beispiel eines Geringverdienenden
Summe der Einkünfte: 6000,- € Steuersatz: 0 + BGE 7200,- €
Summe der Einkünfte 13.200,- €. EK- Durchschnittl. Steuersatz 5,788%.
764,-
Verrechnung BGE-Anteil - 6.436,- ------------- Auszahlung vom Finanzamt 6.436,-
Die Person erhält somit 6436,- Euro BGE zuzüglich zu den 6000 Euro eigener Einnahmen
Bei der Einkommensteuererklärung gibt es nur noch Einzelveranlagung. Die Steuererklärung muss von allen Menschen von Beginn an gemacht werden, da sich daran das BGE bemisst. Auch bei Kindern.
Nach Schätzung von Prof. Oliver Günter, Wirtschaftsinformatiker und Präsident der Universität Potsdam, belaufen sich die Gesamtkosten für dieses Modell eines BGE auf 530 Mrd. € /Jahr. Das BGE wird dabei direkt über die Umverteilung der Einkommensteuer finanziert. Da bei diesem nur ausbezahlt wird, was unter dem Einkommensteuerfreibetrag liegt, wird der Betrag, den der Staat an Grundeinkommen auszahlen muss etwa dem entsprechen, was derzeit an direkter Sozialleistung an Transferleistungsempfänger ausbezahlt wird.
Das BGE kostet also nichts in dieser Form, es reduziert ledigloich die EK-Steuer Einnahmen des Bundes. Die Finanzierung kann also direkt damit beantwortet werden, dass keinerlei direkte Kosten verursacht werden.
Da der Verwaltungsaufwand, der derzeit beim Grundeinkommen npotwendig ist, bei diesem Modell wegfällt, sind weitere Einsparungen zu erwarten, die sich dann in der Testphase dieses Modells zeigen können.
Einzelheiten zum BGE:
Wohngeld/Wohngeldanspruch: bleibt wie bei jetziger Regelung zu Hartz IV. Kranken- und Pflegeversicherung: bleibt wie bei jetziger Regelung. Arbeitslosenversicherung: wie bei jetziger Regelung. Gilt dann für ALG I, das höher angesetzt werden kann, da die Versicherungsbeiträge nur dafür verwendet werden müssen. Rentenversicherung: wie bei jetziger Regelung. (kein Beitrag, aber Zeit der Arbeitslosigkeit zählt als Wartezeit)
Bei diesem Modell können alle ein BGE bekommen, die ihren Wohnort in Deutschland haben und dementsprechend hier steuerpflichtig sind. Es wird frühzeitig ein Anreiz geschaffen, seine Steuererklärung abzugeben.