Antrag:

Die PIRATENPARTEI Deutschland (LV Berlin) fordert die Bundesregierung auf, ein Gesetzesvorhaben einschließlich notwendiger Durchführungsverordnungen auf den Weg zu bringen, wonach Wohnungsvermieter mit einem Wohnungsbestand ab 250 Mietwohnungen verpflichtet werden, sich an einer für alle Mieter zugänglichen Wohnungstauschprogramm zu beteiligen. Dabei müssen die Tauschwilligen zu vollkommen unveränderten Konditionen in den jeweils anderen Mietvertrag eintreten können. Sofern Mieter aus dem ursprünglichen Mietvertrag besondere Rechte, auch durch die Mietdauer erworben, besitzen, sind diese auf den neu übernommenen Mietvertrag mit zu übertragen.

Bundesländer und Kommunen sind aufgefordert, inhaltlich gleiche Vorhaben auch anzugehen; alle Beteiligten sind gehalten, untereinander ständigen Austausch zu pflegen. Dadurch soll das Vorhaben so schnell, wie möglich, verwirklicht werden.

Begründung:

Derzeit können nur Wohnungsbestände der öffentlichen Hand in solche Tauschplattformen eingebracht werden, da hier vom öffentlichen Eigentümer den jeweiligen Gesellschaften solche Vorgaben gemacht werden können. Private, zu Teil mit sehr großem Mietwohnungsbestand, lassen Wohnungstausch nur mit jeweils neuen, zu deutlich schlechteren Konditionen, Mietverträgen zu, was den Tausch unattraktiv bis unmöglich macht.