Antrag:

Die PIRATENPARTEI fordert die Bundesregierung auf, im Personenstandsgesetz (PStG) § 21 Eintragung in das Geburtenregister die Eintragspflicht unter (1) 3, Geschlecht des Kindes, ersatzlos zu streichen.

Fakultativ sollen Volljährige eine Eintragung eines Geschlechts nach ihrer Wahl vornehmen lassen können.

Begründung:

Bereits jetzt soll, entsprechend höchstrichterlichem Urteil, hierbei als 3. Möglichkeit 'divers' demnächst eingetragen werden können.

Dabei ist zweifelhaft, ob diese wenig aussagekräftige Angabe der Identität verschiedener Menschen, die sich nicht 'männlich' oder 'weiblich' zuordnen lassen wollen oder können, gerecht wird.

Eine Notwendigkeit, ein 'amtliches' Geschlecht zuordnen zu müssen, ist nicht erkennbar oder nachgewiesen.