Antrag Die Piratenpartei fordert Bundesregierung, die Landesregierungen und alle kommunalen Entscheidungsträger auf, Grund und Boden im öffentlichen Besitz nicht mehr zu verkaufen, sondern überwiegend in Erbpacht zu vergeben. Sofern ein Verkauf notwendig erscheint, muss in jedem einzelnen Fall das jeweilige Parlament oder eine gewählte Instanz auf kommunaler Ebene ihre Zustimmung dazu geben. Dies hat auch für alle privatwirtschaftlichen Betriebe, die mehrheitlich oder ausschließlich der öffentlichen Hand gehören, zu gelten. Für nachgewiesene Nachteile, die Private durch die Vergabe als Erbpacht gegenüber einem Kauf haben, ist eine Milderung oder ein Ausgleich durch geeignete Maßnahmen vorzusehen. Begründung: Grund und Boden sind nicht vermehrbar. Zugleich muss eine Kommune gerade über die Verfügung darüber Steuerungsmöglichkeiten zu gemeinwohlverträglichen Entwicklung haben, beziehungsweise behalten. Bei einer Erbpacht ist das gegeben, während bei Verkauf Auflagen durch -mehrfachen- Weiterverkauf umgangen werden können. Zugleich wirkt das eine Spekulation mit Grund und Boden entgegen. Bei jedem Heimfall (sowohl regulär durch Pachtende, als auch vorzeitig durch Zahlungsunfähigkeit des Pächters) hat die Kommune, oder der sonstige öffentliche Besitzer, wieder das volle Verfügungsrecht über die Immobilie und behält seine Gestaltungsfreiheit. Für Investoren ist Pacht in so fern nachteilig, dass Pachtgrundstücke in deutlich geringerem Umfang zu einer Kreditsicherung herangezogen werden können, als Grundstücke im Eigentum. Dieser Nachteil sollte gemildert oder ausgeglichen werden. Wer das in Anspruch nehmen möchte, muss aber den Nachteil genau belegen. Die Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher, lädt am 18. September 2018 ab 18:00 Uhr zum Stadtforum „Boden! Wem gehört die Stadt?“ ins Kosmos ein. Dafür sollte dies abgestimmt sein