Der Bundesparteitag möge beschließen: Das Europawahlprogramm 2019 beginnt mit folgendem Abschnitt im Kapitel Wirtschaft, das die jetzige Formulierung des Wahlprogramms 2014 überschreibt: Rechtsgeschäfte der öffentlichen Hand müssen transparent sein. Der Staat und seine ausführenden Organe sind Verwalter der Steuermittel des Bürgers. Eine Einsichtnahme in Verträge der öffentlichen Hand ist aus Sicht der PIRATENPARTEI ein grundsätzliches Recht des Bürgers. Die Verwendung der Haushaltsgelder muss für jeden nachvollziehbar und überprüfbar sein. Die Ausschreibungskriterien sind zusätzlich so zu veröffentlichen - z.B. im Internet - dass der Bürger den Entscheidungsprozess begleiten kann. Die PIRATENPARTEI fordert die Veröffentlichung der abgegeben Angebote nach Abschluss der Angebotsphase. Des Weiteren soll erkennbar sein, welches Angebot mit welcher Begründung den Zuschlag erhalten hat. Die öffentliche Auftragsvergabe und durch Steuermittel geförderte Projekte und Organisationen sind in einer zentralen Datenbank zu speichern und auf einem Online-Portal zu veröffentlichen.