Der Bundesparteitag möge beschließen:
Das Europawahlprogramm 2019 beginnt mit folgendem Abschnitt im Kapitel Wirtschaft, das die jetzige Formulierung des Wahlprogramms 2014 überschreibt:

Rechtsgeschäfte der öffentlichen Hand müssen transparent sein. Der  Staat und seine ausführenden Organe sind Verwalter der  Steuermittel des Bürgers. Eine Einsichtnahme in Verträge der  öffentlichen Hand ist aus Sicht der PIRATENPARTEI ein grundsätzliches Recht  des Bürgers. Die Verwendung der Haushaltsgelder muss für jeden  nachvollziehbar und überprüfbar sein. Die Ausschreibungskriterien sind  zusätzlich so zu veröffentlichen - z.B. im Internet - dass der Bürger  den Entscheidungsprozess begleiten kann. Die PIRATENPARTEI fordert die Veröffentlichung der abgegeben Angebote nach Abschluss der Angebotsphase. Des Weiteren soll erkennbar sein, welches Angebot mit welcher Begründung den Zuschlag erhalten hat. Die öffentliche Auftragsvergabe und durch Steuermittel geförderte  Projekte und Organisationen sind in einer zentralen Datenbank zu  speichern und auf einem Online-Portal zu veröffentlichen.